Walter Internet Solutions GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Präambel

Walter Internet Solutions GmbH (im Folgenden WIS) bietet Softwarelösungen zur Erfassung und Verwaltung von Bäumen (Baumkataster) und weiteren Gegenständen überwiegend im öffentlichen Raum. Die Lösungsreihe wird unter unterschiedlichen Modulbezeichnungen wie beispielsweise Walter@Baum vertrieben. Bei den einzelnen Modulen handelt es sich um georeferenzierte Fachanwendungen, welche als Rich Internet Application (RIA) im Rahmen von Software as a Service (SaaS) angeboten werden.

Die Anwendungen erfüllen unter anderem folgende wesentliche Aufgaben:

WIS bietet ergänzend weitere Dienstleistungen wie beispielsweise:

Anbieterin:
Walter Internet Solutions GmbH, Röhrigstr. 11, 22763 Hamburg,
Telefon: +49 040/950 63990
Telefax: +49 040/950 63992
Email: mail@walter-internetsolutions.com

II. Software

1. Systemnutzung

(1) WIS gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der WIS Produkte.

(2) Einzelne Komponenten der Software befinden sich auf einem Web-Server von WIS. Der Kunde erhält mit dem Abschluss dieser Vereinbarung die erforderlichen Zugangsdaten, um über ein Internetportal von WIS auf diese Softwarekomponenten für die Dauer dieser Vereinbarung zugreifen zu können. Die Kunde ist Eigentümer der von ihm erstellten und erfassten Daten.

Der Quellcode der Software (Source-Code) wird dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt.

(3) Die Software besteht aus einem Basismodul (Framework) und diversen Zusatzmodulen. Bestandteil der Software ist insbesondere auch das vorgenannte Internetportal, bzgl. dessen Nutzung durch den Kunden insbesondere folgende Systemanforderungen zu erfüllen sind:

2. Demoversion

Die Softwareprodukte können als Demoversion (Freeware-Version) genutzt werden. Falls Sie eine derartige Produktlizenz nutzen, dürfen Sie die Software ausschließlich zu Zwecken der Erprobung nutzen, um deren Eignung für die Anschaffung einer kostenpflichtigen Lizenz abzuwägen. Die Test- bzw. Demosoftware wurde in bestimmter Weise limitiert, sei es durch eine begrenze Nutzungsdauer, eingeschränkten Funktionsumfang oder durch entsprechend angezeigte Zugangsdaten. Entsprechende Regelungen werden bei der Anmeldung getroffen. WIS trägt keine Verantwortung für Schäden, die aus der Nutzung der Software oder Nutzungsversuchen nach abgelaufener zeitlicher Limitierung hervorgehen. Zudem ist WIS nicht verpflichtet, für Demo- und Testversionen irgendeine Form von Support zu leisten. Nach Ablauf von 30 Tage kann der Kunde entscheiden, ob er einem kostenpflichtigen Betrieb entsprechend diesen Bedingungen zustimmt.

3. Vorhandene Module und Pakete

Modul: Walter@Baum

Pakte:

4. Funktionen der Software

Die dem Kunden auf der Basis dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte Software beinhaltet insbesondere folgenden Funktionen, wobei die Nutzungsmöglichkeit einzelner Funktionen von der Auswahl der Module und Pakete durch den Kunden abhängen kann:

Walter@Baum bietet folgende Funktionen:

5. Über die Software grundsätzlich verfügbare Berichte

Weitere individuelle Reportings können angeboten werden.

6. Art der Softwarenutzung

Der Kunde benötigt einen Internetzugang, über welchen eine Portalnutzung von Softwarekomponenten erfolgt, welche auf dem Server von WIS installiert sind. Nach Abschluss der vorliegenden Vereinbarung erhält der Kunde personalisierte Zugangsdaten, um über das Internetportal von WIS auf die serverbasierten Systemkomponenten zugreifen zu können.

Im Zusammenhang mit der Internetnutzung dem Kunden evtl. entstehende Kosten sind von diesem zu tragen und nicht mit den WIS zu leistenden Vergütungen abgegolten.

Die Internetkommunikation ist durch den Kunden aufrecht zu erhalten. Ebenso ist eine mobile Nutzung möglich, es wird ein Funknetz mit einer ausreichenden Datenkapazität benötigt. Fehler bei dieser Kommunikation – soweit sie nicht WIS zurechenbar sind – begründen keine Ansprüche des Kunden gegenüber WIS und lassen den Vergütungsanspruch von WIS unberührt.

7. Umfang des Nutzungsrechts

(1) Dem Kunden wird mit Abschluss dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches und zeitlich auf die Geltungsdauer dieser Vereinbarung begrenztes Nutzungsrecht an der Software eingeräumt.

(2) Der Kunde ist der Einsatz der Software in unternehmenseigenen Niederlassungen sowie durch Tochterfirmen, wenn der Kunde der alleinige Gesellschafter dieser Firmen ist, gestattet. Sollte KUNDE verschiedene Dienstleistungen an Dienstleister auslagern, ist KUNDE nur berechtigt seinen eigenen Datenbestand bearbeiten zu lassen. Der Kunde darf hierfür dem Dienstleister einen weiteren Zugang erteilen.

(3) Die allgemeine Aktualisierung der Software innerhalb einer ordentlichen Version (z.B.: Version 3.0 auf Version 3.1) erfolgt durch die Installation von Updates von WIS.

(4) Diese Vereinbarung beinhaltet kein Recht des Kunden auf Überlassung des Source-Codes der Software.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Unterlizenzen oder Nutzungsrechte zu erteilen. Als Dritter gelten nicht unternehmenseigene Niederlassungen des Kunden, bzw. Töchterfirmen, an welchen der Kunde alleiniger Gesellschafter ist.

Das Nutzungsrecht wird dem Kunden persönlich eingeräumt, eine Überlassung jeglicher Art an oder Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WIS unzulässig.

8. Schutz des Lizenzmaterials

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung Walter@Baum markenrechtlich geschützt ist. Diese rechtlich geschützte Marke ist in den Computerprogrammen und in der Dokumentation enthalten und darf nicht geändert oder gelöscht werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von WIS weder im Original, noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien, Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden.

9. Zugriff und Schulung

(1) Der Zugriff auf die Software erfolgt nach Freischaltung, die Freischaltung wird zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

(2) Eine Schulung des Personals des Kunden in der Anwendung der Software ist nicht geschuldet, kann aber grundsätzlich gesondert gebucht werden.

10. Vergütung

(1) Der Kunde zahlt an WIS eine Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr umfasst nicht Gebühren und Auslagen für sonstige Leistungen von WIS, welche nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind, dies gilt insbesondere für die Installation, die Inbetriebnahme, die Einweisung, Schulung oder Wartung der Software, Change Requests soweit sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder schriftlichen Ergänzungsvereinbarungen zwischen den Parteien nicht etwas Abweichendes ergibt. Ebenso können Sonderleistungen wie beispielsweise Datenimporte oder individuelle Anpassung der Software gebucht werden. Die aktuelle Preisliste für Walter@Baum wird für Sie auf der Webseite baum.walter-internetsoltions.com bereitgehalten.

Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Nach § 3a UstG kann bei ausländischen Kunden die Mehrwertsteuer entfallen.

11. Gewährleistung, Haftung

(1) WIS gewährleistet die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibungen der Software.

(2) Die Gewährleistung von WIS beschränkt sich der Sache nach vorerst auf Nacherfüllung.

(3) Das Wahlrecht zwischen kostenfreier Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung steht im Gewährleistungsfall WIS zu.

(4) Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nachbesserung die Vergütung anteilig zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Eingrenzung und Beseitigung von Mängeln mitzuwirken, soweit dies für ihn möglich und zumutbar ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, auftretende Fehlermeldungen genau zu dokumentieren. Gelingt es WIS innerhalb angemessener Zeit von höchstens 30 Arbeitstagen nach Mitteilung der Fehlermeldung nicht, eine erhebliche (sprich die Nutzung der hier definierten Prozesse einschränkende oder verhindernde) Abweichung des Software-Programms von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen, dass der Kunde die Software vertragsgemäß nutzen kann, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.

Im Fall des Rücktritts vom Vertrag ist die Lizenzgebühr durch den Kunden anteilig entsprechend der erfolgten Nutzung der Software zu leisten.

(6) Für die Qualität, Leistungsfähigkeit sowie Marktgängigkeit der Software für einen bestimmten Zweck, der von dem durch die Leistungsbeschreibung abgedeckten Leistungsumfang/Verwendungs-zweck abweicht oder über diesen hinausgeht, übernimmt WIS keine Gewähr oder Haftung, es sei denn, die Vertragspartner haben schriftlich etwas anderes bestimmt.

(7) Das Recht auf Mängelgewährleistung erlischt zwölf Monate nach Zurverfügungstellung der Software (Möglichkeit des Zugriffs). Der Kunde erhält die Möglichkeit des Zugriffs durch den ihm mitgeteilten Zugangsdaten.

(8) Bei unbefugten Eingriffen des Kunden in das Software-Programm als auch bei Eingriffen des Kunden in eine von WIS durchgeführte Hardware-Konfiguration erlischt das Recht auf Mängelgewährleistung. Darüber hinaus ist die Gewährleistung und/oder die Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde die vorgenannten Systemvoraussetzungen nicht eingehalten hat.

(9) Für sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB ggf. analog.

12. Haftung/Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit WIS ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

Bei versicherten Risiken haften beide Parteien in Höhe der Zahlung, die Versicherung an die jeweilige Partei leistet, auch wenn der hier vereinbarte Betrag überschritten wird. Die Verjährungsfrist für fahrlässige Vertragsverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten berühren, wird auf zwei Jahre begrenzt.

WIS ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. [Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.]

Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

Soweit zulässig, haftet WIS im Fall eines Schadens nur bis zu € 20.000 pro eingetretenen Schadensfall.

13. Datensicherung/Haftung für Datenverlust

Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Speicherung seiner bei WIS eingestellten Daten. WIS haftet für Datenbeschädigung, Datenlöschung bzw. Datenverlust nicht, soweit dies durch eine ordnungsgemäße Datenspeicherung vermeidbar gewesen wäre.

14. Schutzrechte Dritter

(1) WIS wird dem Kunden bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter von dessen Ansprüchen gegenüber dem Kunden freistellen, sofern der Kunde WIS von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und WIS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

WIS wird den Kunden darüber hinaus entweder das Recht zum weiteren Gebrauch der Software verschaffen oder die Software derart ändern oder ersetzen, dass das vorgenannte Schutzrecht nicht verletzt wird, oder aber die Software zurücknehmen und die an WIS entrichtete Lizenzgebühr zurückzuerstatten.

(2) Die vorgenannten Verpflichtungen von WIS bestehen nur, sofern die Schutzrechtsverletzung auf einer WIS oder einer durch eine ihrer Verantwortungssphäre zuzuordnenden Person begangenen vorwerfbaren Handlung beruht. Sämtliche Verpflichtungen von WIS sind insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde geliefertes Lizenzmaterial abgeändert hat und/oder in einer Weise verwendet, die nicht den Publikationen von WIS entspricht.

(3) Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, sind ausgeschlossen.

15. Kündigung, Herausgabe von Daten, Lizenz, Material, Nutzungsrechte

(1) Die vorliegende Vereinbarung kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Insoweit eine außerordentliche Kündigung auf einer dem Kunden zurechenbaren Pflichtverletzung beruht, besteht keine Berechtigung zur Rückerstattung für die bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Lizenzgebühren.

(2) Dieser Vertrag hat eine Anfangslaufzeit von einem (1) Jahr, und beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien.

(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wird.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Jegliches Nutzungsrecht des Kunden an der Software endet mit dem Eintritt der Wirkung der Kündigung des vorliegenden Vertrages. Zu diesem Zeitpunkt endet ebenfalls die Berechtigung des Kunden zum Zugriff auf das WIS-Internetportal und somit bzgl. der Nutzung der auf den WIS-Servern installierten Systemkomponenten. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Eintritt des Kündigungstermins seine Daten zu exportieren. WIS behält sich vor, die Daten nach Ablauf des Vertrages zu löschen.

II. Sonstige Bestimmungen

1. Geheimhaltung

WIS und Kunde verpflichten sich, sämtliche, ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag seitens des Kunden zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten oder sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, noch weiterzugeben oder zu verwerten. WIS wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und/oder freien Mitarbeitern sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

Gleiches gilt für den Kunden, sollten ihm im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, bzw. Installation und/oder Nutzung der Software Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von WIS bekannt werden.

2. Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Entsprechende Verpflichtungen sind durch die Vertragsparteien ihren Mitarbeitern, Zulieferern und anderen Personen, die mit der Software in Berührung kommen, aufzuerlegen.

(2) WIS erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden und Nutzungsdaten im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind (Bestandsdaten). Nicht erhoben bzw. verarbeitet werden durch WIS Daten, die der Kunde mittels der Zugriffssoftware bearbeitet, verarbeitet bzw. generiert.

(3) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde durch Nutzung der Zugriffssoftware personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt im Falle eines Verstoßes WIS von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die weitergeleiteten Daten. WIS wird die vom Kunden übermittelten Daten nur in Rahmen der Weisung des Kunden verarbeiten.

(4) Hinsichtlich der vom Kunden abgelegten Daten schuldet WIS lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. WIS treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerlichen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde verantwortlich.

3. Sonstiges

(1) Soweit im Rahmen der obigen Bestimmungen Pflichtverletzungen von WIS Erwähnung finden, sind hiervon auch Pflichtverletzungen Dritter – insbesondere von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von WIS - umfasst, insoweit diese dem Verantwortungsbereich von WIS zu zurechnen sind.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bisherige Angebote oder im Rahmen sonstiger Korrespondenz oder mündlicher Abstimmungen getroffene Absprachen mit Bezug auf die Inhalte der vorliegenden Vereinbarung verlieren mit Abschluss dieser Vereinbarung jegliche Gültigkeit, es sei denn es wird etwas Abweichendes ausdrücklich schriftlich bestimmt.

(3) Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist Hamburg.

(4) Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung wider Erwarten als unwirksam oder nichtig herausstellen, so verbleiben die sonstigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige wirksame, welche ihr bei einer sinn- und zweckorientierten Auslegung am nächsten kommt.

4. Support, Service-Bereitstellung

Die Lösung Walter@Baum kann regelmäßig an 7 Tagen die Woche genutzt werden. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Betriebszeit beträgt 97 % im Jahresmittel. Ein Betreuter Support steht dem Kunden werktäglich montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 zur Verfügung, außer an gesetzlichen Feiertagen in Hamburg, sowie auch nicht am 24.12. und am 31.12. Das Supportteam der WIS ist in den Servicegebieten Deutschland, Schweiz und Österreich telefonisch unter der Telefonnummer +49 (0) 40 95063991 oder per E-Mail unter support@walter-app.com erreichbar. Softwaresupport beinhaltet als Leistung nur die Beantwortung von Anfragen von Kunden, eine Pflicht zur Fehlerbeseitigung besteht nicht. Ebenso werden Updates geliefert.

Der Kunde erhält bei Buchung des Moduls Walter@Baum in den Paketen Basis, Max oder Premium jeweils eine Stunde Support pro laufendem Monat.